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Fragen und Antworten

In der Logopädie werden Menschen jeden Alters behandelt, die unter einer Sprach-, Sprech-, Stimm- und/oder einer Schluckstörung leiden. Diese können angeboren (geistig und/oder körperliche Behinderungen, Syndrome, ...) oder erworben (Schlaganfall, M. Parkinson, MS, Tumore, ...) sein.

Das Ziel der Logopädie ist es, diese zu erkennen, zu behandeln, Betroffene und Angehörige zu beraten und zu informieren und/oder dessen Entstehung vorzubeugen.

Dadurch soll die Kommunikationsfähigkeit des Betroffenen wiederhergestellt, verbessert oder erhalten werden.

Die individuellen Ziele der Therapie unterscheiden sich jedoch je nach Alter des Patienten, sowie den persönlichen und sozialen Anforderungen (Beruf, Einschulung, ...).

Wir behandeln Menschen jeden Alters.

Kinder und Jugendliche mit:

  • Sprachstörungen: Sprachverständnis, Wortschatz, Grammatik
  • Sprechstörungen: Artikulationsstörungen, Stottern/Poltern, LKG-Spalten
  • Auditive Wahrnehmungsstörungen
  • Schluckstörungen: im Rahmen von myofunktionellen Störungen, kindliche Dysphagien
  • kindliche Stimmstörungen 
  • Fütterstörungen

Erwachsene mit:

  • Sprachstörungen: Aphasie
  • Sprechstörungen: Dysarthrie, Sprechapraxie, Stottern/Poltern
  • Schluckstörungen: Dysphagien im Rahmen von neurologischen Erkrankungen
  • Stimmstörungen

Die Logopädie zählt zu den Heilmitteln und muss daher durch einen Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, Neurologe, Kieferorthopäde, ...) verordnet werden.

Die Therapieeinheiten, Einzel- und Gruppentherapien, finden 1-2x pro Woche statt, in der Regel zu festen Terminen und dauern je nach Verordnung 30,45 oder 60 Minuten.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Kosten der Therapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen, bis auf die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Eigenbeteiligung, übernommen. Diese beträgt im Moment 10% der Behandlungskosten plus 10€ pro Rezept. Von der Zuzahlung befreit sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr und chronisch Kranke und soziale Härtefälle. 

Private Krankenversicherung

Privat versicherte Patienten schließen mit der Praxis einen Behandlungsvertrag ab. Die darin vereinbarten Preise kann die jeweilige Praxis frei festlegen, da für die Berufsgruppe der Heilmittelerbringer keine gesetzliche Gebührenverordnung existiert. Auch die Gebührenordnung für Ärzte findet keine Anwendung.

Für die Vergütung gibt es lediglich eine Rahmenempfehlung, die den 1,8- bis 2,3 fachen Satz der gesetzlichen Krankenverischerung (GKV) zu Grunde legt. Die Rahmenempfehlung stellt jedoch nur eine Orientierungshilfe dar und ist gesetzlich nicht verpflichtend. Die Praxen müssen ihre Preise kostendeckend und angemessen festlegen.

Zu Beginn jeder Behandlung findet eine Aufklärung über die, in der Praxis gültigen Preise statt. Ebenso erhält der Patient eine Preisliste, die er umgehend bei seiner Versicherung einreichen kann, um die Höhe der Kostenübernahme zu klären.

Je nach gewähltem Versicherungstarif ist die Erstattungshöhe individuell. Beispielsweise kann ein niedrigerer Monatsbeitrag mit einer geringeren Kostenübernahme verbunden sein.

Über die Beihilfe versicherte Patienten erhalten einen Teil der Kosten von Ihrem Arbeitgeber (dem Staat) in Form von Beihilfe. Für den restlichen Anteil muss der Patient selbst aufkommen und kann hierfür private Zusatzversicherungen abschließen.

Heilmittelerbringer sind nicht an die beihilfefähigen Höchstsätze gebunden, auch wenn diese - fälschlicherweise! - oft von den privaten Versicherungen als Bemessungsgrundlage herangezogen werden.

Sollten die Behandlungskosten nicht oder nur teilweise von der Versicherung erstattet werden, ist der Rechnungsbetrag, unabhängig von Zeitpunkt und Höhe der Erstattung durch die Versicherung, sofort und in voller Höhe an die Praxis zu entrichten.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter:

www.bmi.bund.de

www.privatpreise.de

www.buchner.de

www.up-aktuell.de

Grundsätzlich finden die Therapien in den Praxisräumen statt.

Es gibt jedoch auch Patienten, die meist auf Grund ihres Gesundheitszustandes, nicht in der Lage sind in die Praxis zu kommen. Dann ist es auch möglich, dass wir zu Ihnen nach Hause bzw. ins Pflegeheim kommen.

Hierfür benötigen Sie eine entsprechend ausgestellte ärztliche Verordnung.